Neuer Pflicht‑Widerrufsbutton seit 01.06.2026

Seit dem 1. Juni 2026 gilt für alle Anbieter von Online‑Verträgen mit Verbrauchern eine neue gesetzliche Vorgabe: der sogenannte Widerrufsbutton. Grundlage ist § 312k BGB. Auch unsere Mitgliedsvereine sind betroffen – insbesondere dann, wenn über die Vereinswebseite Kurse, Seminare oder andere entgeltliche Angebote direkt online gebucht werden können.

Was bedeutet die neue Pflicht?

Wer online Verträge mit Privatpersonen abschließt, muss eine gut sichtbare Schaltfläche bereitstellen, über die Verbraucher ihren Vertrag einfach und digital widerrufen können. Die Schaltfläche muss:

  • klar beschriftet sein (z. B. „Vertrag widerrufen“)

  • jederzeit erreichbar sein

  • zu einem Online‑Formular führen

  • eine automatische Bestätigung des Widerrufs auslösen

Wann betrifft das Vereine?

Die Pflicht gilt immer dann, wenn:

  • Kursbuchungen oder Anmeldungen entgeltlich sind

  • der Vertragsabschluss vollständig online erfolgt

  • die Zielgruppe Verbraucher (Privatpersonen) sind

Nicht betroffen sind rein offline erfolgende Anmeldungen, kostenlose Angebote oder reine B2B‑Verträge.

Empfehlung für unsere Mitgliedsvereine

Wir empfehlen allen Vereinen, die Online‑Buchungen anbieten:

  • die eigene Webseite kurzfristig zu prüfen

  • ggf. den Webdienstleister zu kontaktieren

  • Widerrufsbelehrung und technische Umsetzung zu aktualisieren

Damit seid ihr rechtlich auf der sicheren Seite und erfüllt die neuen gesetzlichen Anforderungen.

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