Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Kundeninformationen des Verbands für Informationsverarbeitung NRW e. V. für die Buchung von Veranstaltungen
A. Allgemeine Regelungen
1. Geltungsbereich, Kundeninformation: Vertragssprache
(a) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Verband für Informationsverarbeitung NRW e. V., Hildebrandstraße 11, 44319 Dortmund (nachfolgend „VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW“ genannt) und den Verbrauchern und Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend auch „Kunden“, „Mitglieder“ oder „Teilnehmer“ genannt), die über unsere Internetseite Kurse, Schulungen bzw. Seminare (nachfolgend auch Veranstaltung genannt) buchen.
(b) Unser Angebot richtet sich im Falle von natürlichen Personen ausschließlich an volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Im Falle von minderjährigen Teilnehmern schließen die Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter die Verträge.
(c) Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt.
(d) Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Angebote auf der Website
Die auf unserer Website eingestellten Angebote sind freibleibend und stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, eine Veranstaltung zu buchen, Dienstleistungen zu bestellen oder Ware zu kaufen.
3. Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten
Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag wird von uns gespeichert. Sie haben über unsere Website keinen Zugriff auf die von Ihnen vorgenommenen Buchungen. Die AGB schicken wir Ihnen per E-Mail zu, Sie können die AGB aber auch jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Wenn Sie die Beschreibung der von Ihnen gebuchten Veranstaltung auf unserer Website für eigene Zwecke sichern möchten, können Sie zum Zeitpunkt der Buchung z. B. einen Screenshot anfertigen oder alternativ die ganze Seite ausdrucken.
4. Kundeninformation: Korrekturhinweis
Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Buchung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Zudem können Sie den Buchungsprozess auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.
5. Kundeninformation: OS-Plattform und Streitbeilegungsverfahren
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum.
(2) Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren iSd Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil.
6. Haftung
(1) Die Haftung des VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. A 6. eingeschränkt.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, vom VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, haftet der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW unbeschränkt. Der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW haftet weiterhin im Rahmen abgegebener Garantien sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW.
(3) Soweit dem VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW kein Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist, ist die Haftung jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gerechnet werden muss. Die Haftung ist bei zurechenbaren Pflichtverletzungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen und eine wesentliche Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen) schuldhaft verletzt ist, ist unsererseits auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt. Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen) schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung unsererseits auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt.
B. Besondere Bestimmungen
1. Besondere Bestimmungen für die Buchung von Veranstaltungen, Workshops, Kursen und Seminaren
(a) Zustandekommen des Vertrags
(1) Die auf unserer Website www.tremonia-akademie.de eingestellten Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, eine Veranstaltung zu buchen.
(2) Sie erhalten auf unserer Website die erforderlichen Informationen über die von uns angebotenen Veranstaltungen, wie z. B. Kursprogramm, Veranstaltungsort, Zahlungsbedingungen. Bei Veranstaltungen anderer Anbieter gelten ggf. zu diesen AGB abweichende Veranstaltungsbedingungen. Auf diese werden Sie im Angebot hingewiesen.
(3) Sofern Sie die jeweilige Veranstaltung zu den gemachten Bedingungen kostenpflichtig buchen wollen, können Sie das hierfür vorgesehene Online-Anmeldeformular aufrufen und die entsprechenden Angaben machen. Mit dem Anklicken des Bestellbuttons „kostenpflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrags ab. Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Auftragsbestätigungs-E-Mail, welche jedoch noch nicht die Annahme Ihres Angebots darstellt.
(4) Wir sind berechtigt, das von Ihnen über unsere Website abgegebene Angebot innerhalb von 3 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d. h. Sie sind nicht länger an dieses gebunden.
(5) Eine Buchung ist auch möglich per Telefon, per E-Mail mail@tremonia-akademie.de oder persönlich in der Geschäftsstelle Hildebrandstraße 11, 44319 Dortmund. Dabei sind wir berechtigt, das von Ihnen in dieser Form abgegebene Angebot innerhalb von 3 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d. h. Sie sind nicht länger an dieses gebunden.
(b) Zahlung, Verzug, elektronische Rechnung
(1) Der Teilnehmer kann den die Kurs- und Veranstaltungsvergütung mit den bei der Bestellung angegebenen Zahlungsmitteln bezahlen. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Tage. Bei Anmeldungen zwischen 10 Tagen vor Kursstart und Kursstart ist die Zahlung sofort fällig. Dem Teilnehmer stehen die bei dem jeweiligen Angebot angegebenen Zahlungsarten zur Verfügung. Grundsätzlich sind Zahlungen per Kreditkarte (mit Ausnahme von Am Ex), PayPal oder Überweisung und per Lastschrift möglich. Es stehen jedoch nicht bei allen Kursen/Veranstaltungen alle vorgenannten Zahlungswege zur Verfügung.
(2) Bei Zahlung per Kreditkarte und PayPal entspricht der Zahlungszeitpunkt dem Zeitpunkt der Bestellung. Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt u. a. voraus, dass der Teilnehmer ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt.
(3) Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kunde je nach der Höhe des Zahlbetrags oder der Art der Lieferung gegebenenfalls durch Einblendung der Website des Kreditinstituts nach einem erforderlichen zweiten Authentifizierungsmerkmal gefragt. Der Kunde muss den Zahlungsvorgang dann mit seinem persönlichen zweiten Authentifizierungsmerkmal wie Passwort, PIN, TAN oder biometrischen Daten wie Fingerabdruck oder Gesichtsscan mittels einer speziellen App verifizieren. Die Belastung wird in diesem Fall mit der Auftragsbestätigung veranlasst. Im Fall einer Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung verpflichtet sich der Kunde, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Preis zzgl. eventuell angefallener Kosten zu zahlen. Zu diesen Kosten gehören u. a. die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung entstehen.
(4) Sofern eine Bezahlung per Lastschrift erfolgt, hat der Teilnehmer seine IBAN und den Kontoinhaber mitzuteilen. Nach Rechnungsstellung wird der Rechnungsbetrag von dem Konto des Teilnehmers abgebucht. Im Falle einer Rücklastschrift hat der Kunde die Kosten dieser Rücklastschrift zu erstatten. Der Nachweis, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden durch die Rücklastschrift entstanden ist, bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
(5) Erfolgt die Bezahlung per Überweisung, hat der Teilnehmer binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung den Rechnungsbetrag auf das Konto vom VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW zu überweisen. Maßgeblich ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto vom VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW. Im Falle einer Rücklastschrift hat der Teilnehmer die Kosten dieser Rücklastschrift zu erstatten. Der Nachweis, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden durch die Rücklastschrift entstanden ist, bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
(6) Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, so ist der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu fordern. Falls dem VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW berechtigt, diesen geltend zu machen.
(7) Zahlungsbedingungen bei Förderung nach SGB III: Bei gekennzeichneten Angeboten sind Bildungsgutscheine (Jobcenter/ARGE) und Bildungsurlaub möglich. Bei Förderungen mit Bildungsgutschein zahlt die Agentur für Arbeit die Kursgebühr direkt an den VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW. Es ist daher keine Kursgebühr zu entrichten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Bildungsgutschein rechtzeitig beim VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW einzureichen und ihn noch vor Kursbeginn bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit vorzulegen, da der Bildungsgutschein ansonsten seine Gültigkeit verliert.
(8) Der Teilnehmer stimmt hiermit zu, dass der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW berechtigt ist, die Rechnung als elektronische Rechnung (Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird, z. B. als PDF-Dokument) per E-Mail an den Teilnehmer zu senden. Der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW kann nach eigenem Ermessen die Rechnung auch auf Papier an den Teilnehmer übersenden.
(9) Die Nichtteilnahme an der Veranstaltung lässt den Vergütungsanspruch des VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW grundsätzlich unberührt. Es gilt die Regelung der Ziff B (f).
(c) Durchführung der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW-eigenen Veranstaltung
(1) Für die Methodik und Didaktik der gebuchten Veranstaltung ist bei VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW-eigenen Veranstaltungen der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW verantwortlich. Stellt der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW während der Veranstaltung fest, dass die Teilnehmer nicht die nach der Kursbeschreibung erforderlichen Vorkenntnisse bzw. Voraussetzungen mitbringen, so kann er entsprechende Änderungen des Kursablaufs vornehmen, sofern hierdurch das Schulungsziel nicht verfehlt wird und dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat. Dem VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW steht in diesem Rahmen ein entsprechender pädagogischer Ermessensspielraum zu.
(2) Die Veranstaltung findet an dem in dem Anmeldeformular genannten Ort statt. Evtl. erforderliche Änderungen des Veranstaltungsortes werden dem Teilnehmer frühzeitig, mindestens jedoch 4 Tage vor Seminarbeginn mitgeteilt. Sollte dem Teilnehmer die Änderung des Veranstaltungsortes nicht zumutbar sein, so wird diesem ein Recht zur fristlosen Kündigung eingeräumt. Im Falle einer solchen Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch des VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW hinsichtlich der bereits erbrachten Leistungen bestehen.
(3) Der Teilnehmer hat die Kosten der Anreise, Verpflegung, Unterkunft und sonstigen nicht in der Kursbeschreibung enthaltenen Leistungen selbst zu tragen.
(4) Der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW garantiert keinen Erfolg. Er wird jedoch nach besten Kräften und Wissen gemeinsam mit den Teilnehmern einen erfolgreichen Abschluss der Veranstaltung anstreben.
(5) Der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW informiert den Teilnehmer vor und während der Veranstaltung über alle Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.
(d) Erteilung und Verwendung von Zertifikaten
(1) Sofern die gebuchte und vollständig bezahlte Veranstaltung den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung vorsieht, erhält der Teilnehmer nach deren Bestehen ein Zertifikat über die von ihm erreichte Qualifikation. Ab Erhalt des Zertifikats ist der Teilnehmer dazu berechtigt, gegenüber Dritten und in der Öffentlichkeit auf die von ihm erworbene Qualifikation hinzuweisen. Ansonsten erhält der Teilnehmer lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem jeweiligen Kurs.
(2) Der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW behält sich alle Schutzrechte an dem von ihm entwickelten Konzept und den von ihm verwendeten Bezeichnungen/Kennzeichen vor.
(e) Mitwirkungspflichten des Teilnehmers/Störungen durch den Teilnehmer/Kündigung durch den VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW
(1) Der Teilnehmer hat die vom VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW gemachten und sachlich nachvollziehbaren Hinweise bezüglich der Durchführung der Veranstaltung zu beachten. Er ist verpflichtet an der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung mitzuwirken und somit zum Schulungserfolg beizutragen. Störungen des Schulungsablaufs und Gefährdungen anderer Teilnehmer sind zu unterlassen.
(2) Bei unsachgemäßer Behandlung der Arbeitsgeräte und Unterrichtsmaterialien haften die Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten für die Reparatur oder den Ersatz. Die Entwendung von Arbeitsgeräten und/oder Unterrichtsmaterialien führt zur fristlosen Kündigung und zum sofortigen Ausschluss vom Unterricht.
(2) Wer als Teilnehmer nachhaltig gegen seine Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verstößt und damit die Abhaltung eines ordnungsgemäßen Kursunterrichts gefährdet, kann von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Fall steht dem VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW ein Recht zur fristlosen Kündigung zu. Auch bleibt in diesem Fall der Anspruch des VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW auf die vollständige Vergütung bestehen.
(f) Hindernisse bei der Leistungserbringung
(1) Sofern die in der Kursbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht bis 7 Tage vor Beginn des Kurses erreicht wird, behält sich der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW ausdrücklich vor, den Kurs zu verschieben bzw. nicht stattfinden zu lassen. Hierüber wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Er kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und die bereits geleistete Vergütung zurückverlangen.
(2) Kann durch höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder einem sonstigen nicht vom VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin stattfinden, ist der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers berechtigt, einen Ersatztermin bzw. einen anderen Trainer zu benennen. Hierüber wird der Teilnehmer unverzüglich informiert.
(3) Hindernisse bei der Leistungserbringung, die ihre Ursache bei den Teilnehmern haben, lassen den Vergütungsanspruch des VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW unberührt.
(g) Rücktritt/Stornogebühren
(1) Tritt der Teilnehmer von der gebuchten Veranstaltung zurück, werden folgende Stornogebühren berechnet:
- bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenlos;
- bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% der vereinbarten Vergütung
- danach ist die volle Vergütung zu entrichten.
(2) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Absage/Rücktrittserklärung beim VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW.
(3) Dem Teilnehmer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung/Stornogebühren sei überhaupt nicht entstanden oder der eingetretene Schaden sei niedriger als die festgesetzte Pauschale. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Eine Verpflichtung zur Benennung eines solchen Ersatzteilnehmers besteht jedoch nicht.
(h) Urheberrechtlicher Schutz der Kursunterlagen
Die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Kursmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Kursmaterialien sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung im Rahmen der Ausbildung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch den VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet und werden zivil- bzw. strafrechtlich verfolgt.
C.Schlussbestimmungen
(1) Der VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW ist berechtigt, einzelne Rechte aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten. Er ist hinsichtlich seiner Pflichten aus dem Vertrag berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(4) Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung verlegt haben oder Ihr Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des VfI Verband für Informationsverarbeitung NRW.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben, dann sind für alle Streitigkeiten die Gerichte an unserem Sitz ausschließlich zuständig
(5) Sollten Sie die Bestellung als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen vorgenommen haben, wird für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, unser Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 10/2024