Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Seit dem 2. August 2026 gelten europaweit neue Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte. Mit dem Inkrafttreten des EU AI Act müssen Anbieter und Verwender bestimmter KI-Systeme offenlegen, wenn Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und die Nachvollziehbarkeit digitaler Inhalte zu stärken.
Was bedeutet die Kennzeichnungspflicht?
Die Verordnung verpflichtet nicht dazu, jeden KI-unterstützten Text oder jedes KI-Bild pauschal zu markieren. Entscheidend ist der konkrete Anwendungsfall:
-
Direkte Interaktion mit KI (z. B. Chatbots) muss erkennbar sein.
-
Synthetische Bilder, Videos, Audio oder Texte müssen maschinenlesbar markiert werden, wenn sie künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.
-
Deepfakes und Inhalte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse müssen klar als KI-generiert gekennzeichnet werden.
Für redaktionell geprüfte Inhalte gilt eine Ausnahme: Wenn ein Mensch die inhaltliche Verantwortung übernimmt und der KI-Anteil nicht irreführend ist, besteht keine Kennzeichnungspflicht.
Warum ist das relevant für Vereine?
Viele Vereine nutzen inzwischen KI-Tools für Textentwürfe, Bildideen oder Social-Media-Beiträge. Mit der neuen Rechtslage ist wichtig zu prüfen, welche Inhalte tatsächlich kennzeichnungspflichtig sind und wie eine transparente Umsetzung aussehen kann. Empfohlen wird eine klare interne Regelung, wann KI eingesetzt wird und wie die Kennzeichnung erfolgt, etwa durch kurze Hinweise oder technische Markierungen.
Die Kennzeichnungspflicht schafft mehr Transparenz im digitalen Raum, betrifft aber nur bestimmte KI-Anwendungsfälle. Vereine sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut machen, um ihre Online-Kommunikation rechtssicher zu gestalten.
